Was zahlt die Kasse, was zahlen Sie?
Offen über Geld zu sprechen gehört bei uns zur Behandlung. Sie erhalten vor jeder Maßnahme eine schriftliche Kostenschätzung — und wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Kasse und Zusatzversicherung durchzusetzen.
Kassenleistung und Privatleistung
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die medizinisch notwendige Grundversorgung. Alles, was darüber hinausgeht — bessere Materialien, aufwendigere Verfahren, ästhetische Wünsche — ist eine Privatleistung. Beides ist legitim, und Sie entscheiden.
Der Heil- und Kostenplan
Ein Formular, das viele nur unterschreiben, ohne es zu verstehen. Hier steht, was drinsteht.
-
1
Befund und Regelversorgung Was ist an welchem Zahn festgestellt und welche Versorgung sieht die Kasse dafür vor.
-
2
Ihre gewählte Versorgung Wenn Sie etwas anderes wählen als die Regelversorgung, steht hier beides nebeneinander.
-
3
Festzuschuss der Kasse Ein feststehender Betrag, unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden. Erhöht sich mit lückenlos geführtem Bonusheft.
-
4
Ihr Eigenanteil Die Differenz. Sie sehen sie schriftlich, bevor die Behandlung beginnt.
-
5
Genehmigung der Kasse Der Plan geht zur Kasse und kommt genehmigt zurück. Erst danach beginnt die Behandlung — außer bei akuten Schmerzen.
Wenn es auf einmal zu viel ist
Größere Behandlungen lassen sich strecken. Sprechen Sie das früh an, nicht erst bei der Rechnung — dann haben wir mehr Möglichkeiten.
Zahnzusatzversicherung
Eine Zusatzversicherung kann Eigenanteile bei Zahnersatz, Prophylaxe und Kieferorthopädie deutlich senken. Wichtig ist, sie abzuschließen, bevor eine Behandlung ansteht — laufende oder angeratene Behandlungen sind meist ausgeschlossen.
Wir empfehlen keine bestimmten Anbieter und erhalten keine Provisionen. Bei der Einreichung von Kostenplänen und Rechnungen helfen wir gerne.
Fragen zu einem Kostenplan?
Bringen Sie ihn mit oder senden Sie ihn vorab. Wir gehen ihn Zeile für Zeile mit Ihnen durch — auch wenn er aus einer anderen Praxis stammt.